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Nord-Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 24. März 2026

Nord hat sich verpflichtet, seine Websites und Anwendungen gemäß dem Equality Act 2010, dem European Accessibility Act (EAA) und dem Americans with Disabilities Act (ADA) barrierefrei zu gestalten.

Du solltest in der Lage sein:

  • Mit einer Tastatur oder einem Screenreader zu navigieren.

  • Den Inhalt durch klare Beschriftungen, Überschriften und Anweisungen zu verstehen.

  • Die Zoomstufen und den Kontrast in deinem Browser anzupassen.

  • Benachrichtigungen über Änderungen, Status-Updates und Navigationshinweise zu erhalten, sofern diese Funktion unterstützt wird.

Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Version Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind, möglicherweise nicht vollständig unterstützt, und wir arbeiten aktiv daran, dieses Problem zu beheben.

Compliance-Status

Nord aktualisiert seine Websites und Apps ständig, um den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2, Stufe AA, gerecht zu werden. Wir arbeiten aktiv daran, alle Probleme zu beheben und die Barrierefreiheit zu optimieren.

Die Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Anschluss an eine Bewertung der Erweiterung erstellt, die von User Vision, einem externen Beratungsunternehmen für Barrierefreiheit, durchgeführt wurde. Websites und Apps wurden im Laufe des Jahres 2025 getestet, wobei eine Kombination aus automatisierten Tools, manuellen Techniken und Tests mit assistiven Technologien auf dem Desktop zum Einsatz kam, um sicherzustellen, dass die Anwendung die Barrierefreiheitsstandards erfüllt.

Wir führen derzeit auf der Grundlage dieses Audits Änderungen durch und werden diese Seite mit neuen Informationen zu den von uns vorgenommenen Verbesserungen aktualisieren.

Feedback und Kontaktinformationen

Wir würden uns über dein Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website und unserer mobilen Apps freuen. Wenn du auf Probleme mit der Barrierefreiheit stößt, schreib uns bitte eine E-Mail an accessibility@nordvpn.com.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir behaupten nicht, dass die Behebung unserer Probleme mit der Barrierefreiheit unverhältnismäßig aufwendig wäre.

Durchsetzungsverfahren

Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) ist für die Durchsetzung des Equality Act 2010 zuständig. Wenn du mit unserer Reaktion auf deine Beschwerde nicht zufrieden bist, wende dich bitte an den Equality Advisory and Support Service (EASS) für Beratung und Unterstützung.

Ebenso sind die Rechte auf Barrierefreiheit für Nutzer in der Europäischen Union durch das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) geschützt. Wenn du denkst, dass ein Verstoß gegen das EAA vorliegt, den wir nicht behoben haben, kannst du dich an die zuständigen nationalen Behörden in deinem Land wenden, die auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission aufgeführt sind.

In den Vereinigten Staaten gewährleistet der Americans with Disabilities Act (ADA) Barrierefreiheit. Wenn du denkst, dass wir Verstöße gegen deine Rechte gemäß dem ADA nicht behoben haben, kannst du auf der offiziellen Website des US-Justizministeriums (DOJ) eine Beschwerde einreichen.