Definition von Abandonware

Abandonware ist Software, die von ihren Rechteinhabern aufgegeben wurde, meist weil diese nicht mehr existieren oder ihren Fokus auf andere Titel verlagert haben. Abandonware-Produkte sind auf legalem Wege nicht erhältlich und verfügen über keine offiziellen Supportkanäle.

Der Begriff „Abandonware“ tauchte zuerst im Zusammenhang mit Videospielen auf und wird auch heute noch am häufigsten in diesem Zusammenhang verwendet. Vor dem Aufkommen von Online-Anbietern wie GOG und Steam waren viele Videospiele nur für eine begrenzte Zeit im Handel erhältlich – sobald das Kaufzeitfenster abgelaufen war, war es nahezu unmöglich, Einzelhandelsexemplare des Spiels zu finden. Abandonware-Seiten wurden von Fans eingerichtet, um das Spiel im Umlauf zu halten, was dazu führte, dass einige frühe Veröffentlichungen Kultstatus erlangten.

Abandonware und Urheberrecht

Abandonware-Produkte unterliegen in der Regel weiterhin dem Urheberrecht, daher stellt ihre Verbreitung eine Form der digitalen Piraterie dar. Da die Durchsetzung des Urheberrechts jedoch davon abhängt, dass der Rechteinhaber Klage erhebt, werden Abandonware-Websites und -Anbieter nur sehr selten strafrechtlich verfolgt – in manchen Fällen ist eine Durchsetzung aufgrund anhaltender Streitigkeiten zwischen Entwicklern und Publishern sogar unmöglich.

Manche ehemalige Entwickler fördern vielleicht sogar die Verbreitung ihrer Abandonware-Titel, um für eine Fortsetzung zu werben oder die Fangemeinde zu unterstützen.